Sollstatistik
Gemäß §137 SGB V sind Kliniken verpflichtet, an der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach Vorgaben des AQUA-Instituts teilzunehmen.
Dazu gehört, dass am Ende eines Verfahrensjahres eine Sollstatistik erstellt wird, welche die Anzahlen dokumentationspflichtiger Leistungsbereiche auflistet.
Sollstatistik stellt Ihnen die diese Funktionalität zur Verfügung.
Die wichtigsten Merkmale von Sollstatistik
- Erfüllt die aktuelle Spezifikation des AQUA-Instituts 14.0
- Erstellt die Summenstatistik und methodische Sollstatistik für den Ausdruck und den elektronischen Export an die Landesgeschäftsstellen
- Datenimport über offene Schnittstelle (§21, ODBC, CSV) aus allen Krankenhausinformationssystemen
- Exportfunktionalität für Soll-Ist-Abgleich
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